PSAgA-Prüfung – Prüfung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
Wiederkehrende sachkundige Prüfung von Auffanggurten, Verbindungsmitteln, Falldämpfern und Höhensicherungsgeräten. Prüfung vor Ort, digitale Dokumentation und Zugang über das PrüfAssist-Kundencenter.
PSAgA-Prüfung – kurz erklärt
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss regelmäßig sachkundig geprüft werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, der die Prüffrist auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festlegt. Die Prüfung umfasst Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer und Höhensicherungsgeräte. Sie wird von einer sachkundigen Person durchgeführt. Über PrüfAssist erhalten Sie die Prüfunterlagen digital im Kundencenter.
Was wird geprüft?
Rechtsgrundlagen
Betriebssicherheitsverordnung – regelt die Prüfung von Arbeitsmitteln einschließlich PSAgA.
Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz.
Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten.
Prüfung von Arbeitsmitteln – Konkretisierung von Prüffristen.
Anforderungen an befähigte Personen für die Prüfung von Arbeitsmitteln.
Wie werden Prüffristen festgelegt?
Der Arbeitgeber legt die Prüffrist auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest. Dabei sind zu berücksichtigen:
- Art und Häufigkeit der Verwendung
- Einsatzbedingungen und Umgebungsbedingungen
- Herstellerangaben und Wartungsempfehlungen
- Vorgaben aus BetrSichV, TRBS 1201 und DGUV 112-198
- Erfahrungen aus bisherigen Prüfungen
Hinweis: Eine jährliche sachkundige Prüfung hat sich bewährt. Sie ist jedoch nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, sondern Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Sichtprüfung vs. sachkundige Prüfung
Sichtprüfung durch Anwender
Vor jeder Benutzung prüft der Anwender die PSAgA auf offensichtliche Schäden. Diese Prüfung ersetzt nicht die wiederkehrende sachkundige Prüfung.
Sachkundige Prüfung
Die wiederkehrende Prüfung wird von einer sachkundigen Person durchgeführt. Sie ist umfangreicher und umfasst Funktion, Verschleiß, Beschädigungen und Kennzeichnung.
Typische Schäden und Mängel
- Schnitt- oder Scheuerschäden an Gurtbändern
- Verschmorungen oder thermische Schäden
- Verformungen an Karabinern oder D-Ringen
- Korrosion an Metallteilen
- Ausgelöste Falldämpfer (nicht mehr verwendbar)
- Fehlende oder unleserliche Kennzeichnung
- Verschleiß an Seilen oder Bändern
- Mängel an Aufbewahrung oder Lagerung
Häufige Fragen (FAQ)
Die Prüffrist wird vom Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Dabei sind DGUV 112-198, DGUV 112-199, Herstellerangaben und Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Eine jährliche sachkundige Prüfung hat sich bewährt.
Von der Prüfung vor Ort bis zur digitalen Dokumentation
Sicher mit System – jeder Schritt nachvollziehbar dokumentiert.
Betriebsmittel erfassen
Gerät mit Bezeichnung, Typ und Standort im System anlegen.
QR-Code zuordnen
Jedes Betriebsmittel erhält ein eindeutiges QR-Label.
Prüfung durchführen
Prüfung vor Ort – mit Tablet oder Smartphone dokumentiert.
Mängel & Fotos
Festgestellte Mängel mit Foto und Beschreibung erfasst.
Prüfprotokoll erzeugen
Protokoll wird automatisch aus den Prüfergebnissen erstellt.
Kundencenter
Prüfdaten werden dem Kunden im Kundencenter bereitgestellt.
Prüfhistorie fortführen
Jede Prüfung ergänzt die Gerätehistorie.
Nächste Prüfung
Prüffrist wird hinterlegt und ist jederzeit sichtbar.
Ihre Prüfunterlagen. Zentral an einem Ort.
Nach Abschluss der Prüfung stellen wir die relevanten Prüfdaten digital über PrüfAssist bereit. So behalten Sie Betriebsmittel, Prüfprotokolle und dokumentierte Mängel strukturiert im Blick – statt PDFs aus E-Mails zusammensuchen zu müssen.
Prüfprotokolle digital
Protokolle strukturiert abrufbar statt als verstreute PDFs.
Geprüfte Betriebsmittel
Alle geprüften Geräte mit Status und Fristen an einem Ort.
Fotos & Mängel
Dokumentierte Mängel mit Fotos nachvollziehbar hinterlegt.
Gerätehistorie
Prüfverlauf jedes Betriebsmittels über mehrere Prüftermine hinweg.
Prüffristen im Blick
Anstehende Prüftermine sichtbar statt in Kalendern verstreut.
Zentraler Zugang
Prüfunterlagen für Sie und Ihr Team an einem Ort verfügbar.
PSAgA-Prüfung anfragen
Prüfung vor Ort, digitale Dokumentation und Zugang über das Kundencenter.