Prüfung · DGUV 112-198 · DGUV 112-199

PSAgA-Prüfung – Prüfung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

Wiederkehrende sachkundige Prüfung von Auffanggurten, Verbindungsmitteln, Falldämpfern und Höhensicherungsgeräten. Prüfung vor Ort, digitale Dokumentation und Zugang über das PrüfAssist-Kundencenter.

PSAgA-Prüfung – kurz erklärt

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss regelmäßig sachkundig geprüft werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, der die Prüffrist auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festlegt. Die Prüfung umfasst Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer und Höhensicherungsgeräte. Sie wird von einer sachkundigen Person durchgeführt. Über PrüfAssist erhalten Sie die Prüfunterlagen digital im Kundencenter.

Was wird geprüft?

Auffanggurte: Gurtbänder, Nähte, Schnallen, D-Ringe
Verbindungsmittel: Seile, Bänder, Karabiner
Falldämpfer: Funktion, Auslösezustand, Kennzeichnung
Höhensicherungsgeräte: Mechanik, Blockierfunktion
Verbindungselemente: Schraubkarabiner, Verschlüsse
Kennzeichnung und Herstelleretikett
Einhängeböcke und Verankerungspunkte
Sichtbare Schäden: Schnitte, Verschmorungen, Verformungen
Chemische oder thermische Beeinträchtigungen
Aufbewahrungszustand und Lagerung

Rechtsgrundlagen

BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung – regelt die Prüfung von Arbeitsmitteln einschließlich PSAgA.

DGUV 112-198

Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz.

DGUV 112-199

Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten.

TRBS 1201

Prüfung von Arbeitsmitteln – Konkretisierung von Prüffristen.

TRBS 1203

Anforderungen an befähigte Personen für die Prüfung von Arbeitsmitteln.

Wie werden Prüffristen festgelegt?

Der Arbeitgeber legt die Prüffrist auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest. Dabei sind zu berücksichtigen:

  • Art und Häufigkeit der Verwendung
  • Einsatzbedingungen und Umgebungsbedingungen
  • Herstellerangaben und Wartungsempfehlungen
  • Vorgaben aus BetrSichV, TRBS 1201 und DGUV 112-198
  • Erfahrungen aus bisherigen Prüfungen

Hinweis: Eine jährliche sachkundige Prüfung hat sich bewährt. Sie ist jedoch nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, sondern Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Sichtprüfung vs. sachkundige Prüfung

Sichtprüfung durch Anwender

Vor jeder Benutzung prüft der Anwender die PSAgA auf offensichtliche Schäden. Diese Prüfung ersetzt nicht die wiederkehrende sachkundige Prüfung.

Sachkundige Prüfung

Die wiederkehrende Prüfung wird von einer sachkundigen Person durchgeführt. Sie ist umfangreicher und umfasst Funktion, Verschleiß, Beschädigungen und Kennzeichnung.

Typische Schäden und Mängel

  • Schnitt- oder Scheuerschäden an Gurtbändern
  • Verschmorungen oder thermische Schäden
  • Verformungen an Karabinern oder D-Ringen
  • Korrosion an Metallteilen
  • Ausgelöste Falldämpfer (nicht mehr verwendbar)
  • Fehlende oder unleserliche Kennzeichnung
  • Verschleiß an Seilen oder Bändern
  • Mängel an Aufbewahrung oder Lagerung

Häufige Fragen (FAQ)

Die Prüffrist wird vom Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Dabei sind DGUV 112-198, DGUV 112-199, Herstellerangaben und Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Eine jährliche sachkundige Prüfung hat sich bewährt.

Der digitale Prüfprozess

Von der Prüfung vor Ort bis zur digitalen Dokumentation

Sicher mit System – jeder Schritt nachvollziehbar dokumentiert.

1

Betriebsmittel erfassen

Gerät mit Bezeichnung, Typ und Standort im System anlegen.

2

QR-Code zuordnen

Jedes Betriebsmittel erhält ein eindeutiges QR-Label.

3

Prüfung durchführen

Prüfung vor Ort – mit Tablet oder Smartphone dokumentiert.

4

Mängel & Fotos

Festgestellte Mängel mit Foto und Beschreibung erfasst.

5

Prüfprotokoll erzeugen

Protokoll wird automatisch aus den Prüfergebnissen erstellt.

6

Kundencenter

Prüfdaten werden dem Kunden im Kundencenter bereitgestellt.

7

Prüfhistorie fortführen

Jede Prüfung ergänzt die Gerätehistorie.

8

Nächste Prüfung

Prüffrist wird hinterlegt und ist jederzeit sichtbar.

Digitale Prüfdokumentation

Ihre Prüfunterlagen. Zentral an einem Ort.

Nach Abschluss der Prüfung stellen wir die relevanten Prüfdaten digital über PrüfAssist bereit. So behalten Sie Betriebsmittel, Prüfprotokolle und dokumentierte Mängel strukturiert im Blick – statt PDFs aus E-Mails zusammensuchen zu müssen.

Prüfprotokolle digital

Protokolle strukturiert abrufbar statt als verstreute PDFs.

Geprüfte Betriebsmittel

Alle geprüften Geräte mit Status und Fristen an einem Ort.

Fotos & Mängel

Dokumentierte Mängel mit Fotos nachvollziehbar hinterlegt.

Gerätehistorie

Prüfverlauf jedes Betriebsmittels über mehrere Prüftermine hinweg.

Prüffristen im Blick

Anstehende Prüftermine sichtbar statt in Kalendern verstreut.

Zentraler Zugang

Prüfunterlagen für Sie und Ihr Team an einem Ort verfügbar.

PSAgA-Prüfung anfragen

Prüfung vor Ort, digitale Dokumentation und Zugang über das Kundencenter.