PSAgA Retter-Schulung
Erweiterte Ausbildung für Retter nach DGUV 112-199. Rettung von Personen aus Höhe und Tiefe nach einem Sturzereignis – Pflicht in Betrieben mit Höhenarbeit.
PSAgA Retter-Schulung – kurz erklärt
Erweiterte Ausbildung für Retter nach DGUV 112-199. Rettung von Personen aus Höhe und Tiefe nach einem Sturzereignis – Pflicht in Betrieben mit Höhenarbeit. Die Ausbildung wird dokumentiert und ersetzt nicht die anschließende betriebliche Einweisung, Beauftragung und regelmäßige Unterweisung.
Rechtsgrundlage
DGUV 112-199
Zielgruppe
Betriebliche Retter
Durchführung
Inhouse in Ihrem Betrieb
Radius
250 km ab Gera
Rechtsgrundlage und Verantwortung im Betrieb
Grundlage
Schulung · DGUV 112-199 bildet den fachlichen Rahmen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Gerät und Einsatzbedingungen.
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss geeignete Beschäftigte auswählen, einweisen, beauftragen und regelmäßig unterweisen.
Nach dem Termin
Die betriebliche Einweisung und die organisatorischen Regeln vor Ort bleiben erforderlich und werden dokumentiert.
Leistungsumfang
- Rechtspflicht zur Rettungsplanung (BetrSichV § 10)
- Hängetrauma: Erkennen und Sofortmaßnahmen
- Rettungssysteme und Abseilgeräte
- Praktische Rettungsübungen
- Rettungsplan für den Betrieb erstellen
- Zusammenspiel mit Feuerwehr und Rettungsdienst
So läuft die Inhouse-Schulung ab
Bedarf und Geräte klären
Theorie vermitteln
Praxis am Arbeitsmittel
Prüfung und Nachweis
Häufige Fragen
BetrSichV § 10 schreibt vor, dass der Arbeitgeber Maßnahmen für den Fall einer Gefahrensituation plant, einschließlich der Rettung. Ein ausgebildeter Retter ist Teil dieses Plans.
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