Schulung · DGUV 112-199

PSAgA Retter-Schulung

Erweiterte Ausbildung für Retter nach DGUV 112-199. Rettung von Personen aus Höhe und Tiefe nach einem Sturzereignis – Pflicht in Betrieben mit Höhenarbeit.

PSAgA Retter-Schulung – kurz erklärt

Erweiterte Ausbildung für Retter nach DGUV 112-199. Rettung von Personen aus Höhe und Tiefe nach einem Sturzereignis – Pflicht in Betrieben mit Höhenarbeit. Die Ausbildung wird dokumentiert und ersetzt nicht die anschließende betriebliche Einweisung, Beauftragung und regelmäßige Unterweisung.

Rechtsgrundlage

DGUV 112-199

Zielgruppe

Betriebliche Retter

Durchführung

Inhouse in Ihrem Betrieb

Radius

250 km ab Gera

Rechtsgrundlage und Verantwortung im Betrieb

Grundlage

Schulung · DGUV 112-199 bildet den fachlichen Rahmen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Gerät und Einsatzbedingungen.

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss geeignete Beschäftigte auswählen, einweisen, beauftragen und regelmäßig unterweisen.

Nach dem Termin

Die betriebliche Einweisung und die organisatorischen Regeln vor Ort bleiben erforderlich und werden dokumentiert.

Leistungsumfang

  • Rechtspflicht zur Rettungsplanung (BetrSichV § 10)
  • Hängetrauma: Erkennen und Sofortmaßnahmen
  • Rettungssysteme und Abseilgeräte
  • Praktische Rettungsübungen
  • Rettungsplan für den Betrieb erstellen
  • Zusammenspiel mit Feuerwehr und Rettungsdienst

So läuft die Inhouse-Schulung ab

1

Bedarf und Geräte klären

2

Theorie vermitteln

3

Praxis am Arbeitsmittel

4

Prüfung und Nachweis

Häufige Fragen

BetrSichV § 10 schreibt vor, dass der Arbeitgeber Maßnahmen für den Fall einer Gefahrensituation plant, einschließlich der Rettung. Ein ausgebildeter Retter ist Teil dieses Plans.

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