Schulung · DGUV 112-198/199

PSAgA-Schulung – Ausbildung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Die PSAgA-Schulung qualifiziert Anwender und Retter für den sicheren Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Wir bieten Anwender- und Retterschulungen als Inhouse-Termin in Ihrem Betrieb an.

PSAgA-Schulung – Ausbildung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – kurz erklärt

Die PSAgA-Schulung qualifiziert Anwender und Retter für den sicheren Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Wir bieten Anwender- und Retterschulungen als Inhouse-Termin in Ihrem Betrieb an. Die Ausbildung wird dokumentiert und ersetzt nicht die anschließende betriebliche Einweisung, Beauftragung und regelmäßige Unterweisung.

Rechtsgrundlage

DGUV 112-198/199

Zielgruppe

Anwender und Retter

Durchführung

Inhouse in Ihrem Betrieb

Einsatzgebiet

Thüringen und angrenzende Regionen

Rechtsgrundlage und Verantwortung im Betrieb

Grundlage

Schulung · DGUV 112-198/199 bildet den fachlichen Rahmen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Gerät und Einsatzbedingungen.

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss geeignete Beschäftigte auswählen, einweisen, beauftragen und regelmäßig unterweisen.

Nach dem Termin

Die betriebliche Einweisung und die organisatorischen Regeln vor Ort bleiben erforderlich und werden dokumentiert.

Leistungsumfang

  • Theoretische Grundlagen zu PSAgA, Absturzgefahr und Rettung
  • Praktische Übungen mit der konkreten Ausrüstung
  • Anwender- und Retterschulungen
  • Anschlagpunkte, Verbindungsmittel und Falldämpfer
  • Rettungskonzept und Hängetrauma
  • Theoretische und praktische Lernerfolgskontrolle
  • Dokumentierter Qualifikationsnachweis
  • Kombination mit PSAgA-Prüfung und Unterweisung möglich

So läuft die Inhouse-Schulung ab

1

Bedarf und Geräte klären

2

Theorie vermitteln

3

Praxis am Arbeitsmittel

4

Prüfung und Nachweis

Häufige Fragen

Wer PSAgA im Rahmen seiner Tätigkeit nutzt, benötigt eine entsprechende Ausbildung und muss vom Arbeitgeber für die Nutzung beauftragt werden.

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