PSAgA-Schulung – Ausbildung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Die PSAgA-Schulung qualifiziert Anwender und Retter für den sicheren Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Wir bieten Anwender- und Retterschulungen als Inhouse-Termin in Ihrem Betrieb an.
PSAgA-Schulung – Ausbildung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – kurz erklärt
Die PSAgA-Schulung qualifiziert Anwender und Retter für den sicheren Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Wir bieten Anwender- und Retterschulungen als Inhouse-Termin in Ihrem Betrieb an. Die Ausbildung wird dokumentiert und ersetzt nicht die anschließende betriebliche Einweisung, Beauftragung und regelmäßige Unterweisung.
Rechtsgrundlage
DGUV 112-198/199
Zielgruppe
Anwender und Retter
Durchführung
Inhouse in Ihrem Betrieb
Einsatzgebiet
Thüringen und angrenzende Regionen
Rechtsgrundlage und Verantwortung im Betrieb
Grundlage
Schulung · DGUV 112-198/199 bildet den fachlichen Rahmen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Gerät und Einsatzbedingungen.
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss geeignete Beschäftigte auswählen, einweisen, beauftragen und regelmäßig unterweisen.
Nach dem Termin
Die betriebliche Einweisung und die organisatorischen Regeln vor Ort bleiben erforderlich und werden dokumentiert.
Leistungsumfang
- Theoretische Grundlagen zu PSAgA, Absturzgefahr und Rettung
- Praktische Übungen mit der konkreten Ausrüstung
- Anwender- und Retterschulungen
- Anschlagpunkte, Verbindungsmittel und Falldämpfer
- Rettungskonzept und Hängetrauma
- Theoretische und praktische Lernerfolgskontrolle
- Dokumentierter Qualifikationsnachweis
- Kombination mit PSAgA-Prüfung und Unterweisung möglich
So läuft die Inhouse-Schulung ab
Bedarf und Geräte klären
Theorie vermitteln
Praxis am Arbeitsmittel
Prüfung und Nachweis
Häufige Fragen
Wer PSAgA im Rahmen seiner Tätigkeit nutzt, benötigt eine entsprechende Ausbildung und muss vom Arbeitgeber für die Nutzung beauftragt werden.
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