Fachwissen · DGUV 308-001

Was ist ein Staplerschein?

Der Staplerschein ist kein staatlicher Führerschein, sondern ein betrieblicher Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung nach DGUV 308-001. Ohne gültige Ausbildung und schriftliche Arbeitgeberbeauftragung darf kein Mitarbeiter gewerblich einen Stapler führen.

Definition

Der Staplerschein (auch: Fahrerausweis, Staplerführerschein) bescheinigt die erfolgreiche Ausbildung eines Mitarbeiters nach DGUV Grundsatz 308-001 für das Führen von Flurförderzeugen. Er ist betrieblich und nicht staatlich, jedoch rechtlich bindend vorgeschrieben.

Rechtliche Grundlagen

ArbSchG § 12

Verpflichtet Arbeitgeber zur Unterweisung der Beschäftigten – Grundlage für die Staplerausbildung.

BetrSichV § 10

Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nur von unterwiesenen, geeigneten Personen benutzen lassen.

DGUV Vorschrift 1 § 7

Arbeitgeber darf Versicherte nur Tätigkeiten übertragen, für die sie geeignet und ausgebildet sind.

Relevante DGUV Vorschriften

DGUV 308-001

Ausbildung und Beauftragung von Fahrern von Flurförderzeugen

Definiert Mindestinhalte für Theorie und Praxis der Staplerausbildung sowie die Anforderungen an die Ausbilder.

Praktische Anwendung

  • Alle Mitarbeiter, die gewerblich einen Stapler führen, benötigen eine Ausbildung nach DGUV 308-001.
  • Die Ausbildung umfasst Theorie (Technik, Vorschriften) und Praxis (Fahren, Lastaufnahme).
  • Nach erfolgter Ausbildung muss der Arbeitgeber eine schriftliche Beauftragung ausstellen.
  • Der Staplerschein gilt für den Fahrzeugtyp, auf dem ausgebildet wurde – neue Typen erfordern ergänzende Einweisung.
  • Eine jährliche Unterweisung nach § 12 ArbSchG ist zusätzlich Pflicht.

Häufige Fehler

  • Mitarbeiter fahren Stapler ohne dokumentierte Ausbildung – fehlende Personalakte.
  • Keine schriftliche Arbeitgeberbeauftragung trotz abgeschlossener Schulung.
  • Der Staplerschein gilt als "für immer" gültig, ohne jährliche Unterweisung.
  • Ausbildung auf einem Fahrzeugtyp, Einsatz auf einem anderen ohne Nachschulung.

Häufige Fragen (FAQ)

Der Staplerschein nach DGUV 308-001 ist bundesweit und betriebsübergreifend gültig. Beim Wechsel des Arbeitgebers muss eine betriebsspezifische Einweisung auf die vorhandenen Fahrzeuge erfolgen.

Zusammenfassung

Der Staplerschein ist die unverzichtbare Grundlage für das gewerbliche Führen von Flurförderzeugen. Er basiert auf DGUV 308-001, umfasst Theorie und Praxis und muss durch eine schriftliche Arbeitgeberbeauftragung ergänzt werden. Ohne Staplerschein und jährliche Unterweisung handeln Arbeitgeber rechtswidrig.

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