Staplerschein – Ausbildung nach DGUV 308-001
Der Staplerschein nach DGUV 308-001 ist Pflicht für alle gewerblichen Staplerfahrer. Wir führen die Ausbildung als Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Betrieb durch – im Umkreis von 250 km ab Gera.
Staplerschein – Ausbildung nach DGUV 308-001 – kurz erklärt
Der Staplerschein nach DGUV 308-001 ist Pflicht für alle gewerblichen Staplerfahrer. Wir führen die Ausbildung als Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Betrieb durch – im Umkreis von 250 km ab Gera. Die Ausbildung wird dokumentiert und ersetzt nicht die anschließende betriebliche Einweisung, Beauftragung und regelmäßige Unterweisung.
Rechtsgrundlage
DGUV 308-001
Gültigkeit
Unbefristet
Durchführung
Inhouse in Ihrem Betrieb
Radius
250 km ab Gera
Rechtsgrundlage und Verantwortung im Betrieb
Grundlage
Schulung · DGUV 308-001 bildet den fachlichen Rahmen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Gerät und Einsatzbedingungen.
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss geeignete Beschäftigte auswählen, einweisen, beauftragen und regelmäßig unterweisen.
Nach dem Termin
Die betriebliche Einweisung und die organisatorischen Regeln vor Ort bleiben erforderlich und werden dokumentiert.
Leistungsumfang
- Theoretische Ausbildung nach DGUV 308-001
- Praktische Fahrübungen auf Ihren Betriebsfahrzeugen
- Schriftliche Abschlussprüfung
- Ausstellung des Staplerscheins / Fahrerausweises
- Dokumentation für Ihre Personalakte
- Alle Staplertypen: Gegengewicht, Schubmast, Hochregal
- Kombination mit jährlicher Unterweisung möglich
- Gruppen bis 10 Personen pro Termin
So läuft die Inhouse-Schulung ab
Bedarf und Geräte klären
Theorie vermitteln
Praxis am Arbeitsmittel
Prüfung und Nachweis
Häufige Fragen
Jeder gewerbliche Fahrer eines Flurförderzeugs (Stapler) benötigt eine dokumentierte Ausbildung nach DGUV 308-001. Dies gilt unabhängig von Betriebsgröße und Einsatzbereich.
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