Schulung · DGUV 308-009

Teleskopstapler-Schulung nach DGUV 308-009

Ausbildung für Bediener von Teleskopstaplern in vier Stufen – von starren Geräten über drehbare Oberwagen bis zu Arbeitskörben und Anbaugeräten. Inhouse direkt in Ihrem Betrieb, im Umkreis von 250 km ab Gera.

Teleskopstapler-Schulung – kurz erklärt

Teleskopstapler dürfen nur von Personen bedient werden, die eine Ausbildung nach DGUV 308-009 absolviert haben und vom Arbeitgeber beauftragt wurden. Die Ausbildung gliedert sich in vier Stufen, die aufeinander aufbauen. Sie umfasst Theorie, Praxis und eine Lernerfolgskontrolle. Eine einmalige Ausbildung ersetzt nicht die anschließende betriebliche Einweisung und regelmäßige Unterweisung.

Ausbildungsstufen nach DGUV 308-009

Zielgruppe und Voraussetzungen

  • Gewerbliche Bediener von Teleskopstaplern in Bau, Landwirtschaft, Industrie und Logistik
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung für das Bedienen von Flurförderzeugen
  • Vorliegen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung, sofern erforderlich
  • Betriebliche Beauftragung durch den Arbeitgeber nach abgeschlossener Ausbildung

Inhalte der Ausbildung

Theorie

Aufbau und Funktion, Standsicherheit, Lastmoment, Verkehrssicherheit, Gefährdungen, Verhaltensregeln, Rechtsgrundlagen.

Praxis

Fahrübungen, Lastaufnahme und -transport, Teleskopausleger, Anbaugeräte, Manövrieren, Notfallsituationen.

Prüfung

Theoretische und praktische Lernerfolgskontrolle, deren Gestaltung sich nach Stufe und Ausbildungsumfang richtet.

Nach dem Termin

Betriebliche Einweisung auf das konkrete Gerät, Beauftragung durch den Arbeitgeber, regelmäßige Unterweisung.

Häufige Fragen (FAQ)

DGUV 308-009 ist der Grundsatz für die Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Teleskopstaplern. Er unterteilt sich in Stufe 1 (starre Teleskopstapler), Stufe 2a (drehbare Teleskopstapler), Stufe 2b (Arbeitskörbe) und Stufe 3 (Anbaugeräte wie Lasthaken, Kranwinden, Schaufeln).

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