DGUV 308-009 · Stufe 3

Teleskopstapler Stufe 3 – Anbaugeräte

Qualifikation für den Einsatz von Anbaugeräten an Teleskopstaplern nach DGUV 308-009. Lasthaken, Kranwinden, Schaufeln, Arbeitsbühnen – sicherer Einsatz und Prüfpflichten.

Teleskopstapler Stufe 3 – Anbaugeräte – kurz erklärt

Qualifikation für den Einsatz von Anbaugeräten an Teleskopstaplern nach DGUV 308-009. Lasthaken, Kranwinden, Schaufeln, Arbeitsbühnen – sicherer Einsatz und Prüfpflichten. Die Ausbildung wird dokumentiert und ersetzt nicht die anschließende betriebliche Einweisung, Beauftragung und regelmäßige Unterweisung.

Rechtsgrundlage

DGUV 308-009 Stufe 3

Gerätetyp

Teleskopstapler mit Anbaugeräten

Voraussetzung

Stufe 1 abgeschlossen

Radius

250 km ab Gera

Rechtsgrundlage und Verantwortung im Betrieb

Grundlage

DGUV 308-009 · Stufe 3 bildet den fachlichen Rahmen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Gerät und Einsatzbedingungen.

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss geeignete Beschäftigte auswählen, einweisen, beauftragen und regelmäßig unterweisen.

Nach dem Termin

Die betriebliche Einweisung und die organisatorischen Regeln vor Ort bleiben erforderlich und werden dokumentiert.

Leistungsumfang

  • Anbaugerätetypen: Lasthaken, Schaufeln, Kranwinden
  • Auswahl nach Einsatzzweck und Traglast
  • Veränderung der Standsicherheit durch Anbaugeräte
  • Prüfpflichten und CE-Dokumentation
  • Sicheres Wechseln von Anbaugeräten
  • Prüfung und Zertifikat Stufe 3

So läuft die Inhouse-Schulung ab

1

Bedarf und Geräte klären

2

Theorie vermitteln

3

Praxis am Arbeitsmittel

4

Prüfung und Nachweis

Häufige Fragen

Stufe 3 berechtigt zum Einsatz von Anbaugeräten wie Lasthaken, Kranwinden, Schaufeln oder Arbeitsbühnen, die das Einsatzspektrum des Teleskopstaplers erheblich erweitern.

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