Teleskopstapler Stufe 2b – Arbeitskörbe
Ausbildung für den Betrieb von Teleskopstaplern mit Personenarbeitskorb nach DGUV 308-009. Setzt Stufe 1 voraus und befähigt zum Heben von Personen.
Teleskopstapler Stufe 2b – Arbeitskörbe – kurz erklärt
Ausbildung für den Betrieb von Teleskopstaplern mit Personenarbeitskorb nach DGUV 308-009. Setzt Stufe 1 voraus und befähigt zum Heben von Personen. Die Ausbildung wird dokumentiert und ersetzt nicht die anschließende betriebliche Einweisung, Beauftragung und regelmäßige Unterweisung.
Rechtsgrundlage
DGUV 308-009 Stufe 2b
Besonderheit
Personenarbeitskorb / Heben von Personen
Voraussetzung
Stufe 1 abgeschlossen
Radius
250 km ab Gera
Rechtsgrundlage und Verantwortung im Betrieb
Grundlage
DGUV 308-009 · Stufe 2b bildet den fachlichen Rahmen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Gerät und Einsatzbedingungen.
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss geeignete Beschäftigte auswählen, einweisen, beauftragen und regelmäßig unterweisen.
Nach dem Termin
Die betriebliche Einweisung und die organisatorischen Regeln vor Ort bleiben erforderlich und werden dokumentiert.
Leistungsumfang
- Rechtliche Anforderungen an Personenarbeitskörbe
- Zulassung und Kennzeichnung des Arbeitskorbs
- PSAgA: Anlegen und Sichern im Korb
- Kommunikation Bediener – Person im Korb
- Notabstieg und Notfallmaßnahmen
- Ergänzende Prüfung und Zertifikat Stufe 2b
So läuft die Inhouse-Schulung ab
Bedarf und Geräte klären
Theorie vermitteln
Praxis am Arbeitsmittel
Prüfung und Nachweis
Häufige Fragen
Stufe 2b ist Pflicht, wenn Personen mit einem Personenarbeitskorb am Teleskopstapler in Höhe gehoben werden.
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