DGUV 308-009 · Stufe 2a

Teleskopstapler Stufe 2a – Drehbare Geräte

Aufbauqualifikation für drehbare Teleskopstapler nach DGUV 308-009. Setzt Stufe 1 voraus und erweitert die Berechtigung auf rotierende Teleskopgeräte.

Teleskopstapler Stufe 2a – Drehbare Geräte – kurz erklärt

Aufbauqualifikation für drehbare Teleskopstapler nach DGUV 308-009. Setzt Stufe 1 voraus und erweitert die Berechtigung auf rotierende Teleskopgeräte. Die Ausbildung wird dokumentiert und ersetzt nicht die anschließende betriebliche Einweisung, Beauftragung und regelmäßige Unterweisung.

Rechtsgrundlage

DGUV 308-009 Stufe 2a

Gerätetyp

Drehbare Teleskopstapler

Voraussetzung

Stufe 1 abgeschlossen

Radius

250 km ab Gera

Rechtsgrundlage und Verantwortung im Betrieb

Grundlage

DGUV 308-009 · Stufe 2a bildet den fachlichen Rahmen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Gerät und Einsatzbedingungen.

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss geeignete Beschäftigte auswählen, einweisen, beauftragen und regelmäßig unterweisen.

Nach dem Termin

Die betriebliche Einweisung und die organisatorischen Regeln vor Ort bleiben erforderlich und werden dokumentiert.

Leistungsumfang

  • Technik und Kinematik drehbarer Oberwagenaufbauten
  • Erweiterte Lastdiagramme für Drehbewegungen
  • Abstützung und Standstabilität bei Rotation
  • Besondere Gefahren beim Drehen mit Last
  • Praxisübungen auf drehbaren Geräten
  • Ergänzende Prüfung und Zertifikat Stufe 2a

So läuft die Inhouse-Schulung ab

1

Bedarf und Geräte klären

2

Theorie vermitteln

3

Praxis am Arbeitsmittel

4

Prüfung und Nachweis

Häufige Fragen

Stufe 2a erweitert die Berechtigung auf drehbare Teleskopstapler. Diese haben einen rotierenden Oberwagen, wodurch sich Standsicherheit und Bedienung erheblich unterscheiden.

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