Schulung · DGUV 112-198/199

PSAgA Anwender-Schulung

Ausbildung für Anwender von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach DGUV 112-198/199. Pflicht für alle Mitarbeiter, die Höhenarbeit mit PSAgA ausführen.

PSAgA Anwender-Schulung – kurz erklärt

Ausbildung für Anwender von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach DGUV 112-198/199. Pflicht für alle Mitarbeiter, die Höhenarbeit mit PSAgA ausführen. Die Ausbildung wird dokumentiert und ersetzt nicht die anschließende betriebliche Einweisung, Beauftragung und regelmäßige Unterweisung.

Rechtsgrundlage

DGUV 112-198/199

Zielgruppe

Alle PSAgA-Anwender

Durchführung

Inhouse in Ihrem Betrieb

Radius

250 km ab Gera

Rechtsgrundlage und Verantwortung im Betrieb

Grundlage

Schulung · DGUV 112-198/199 bildet den fachlichen Rahmen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Gerät und Einsatzbedingungen.

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss geeignete Beschäftigte auswählen, einweisen, beauftragen und regelmäßig unterweisen.

Nach dem Termin

Die betriebliche Einweisung und die organisatorischen Regeln vor Ort bleiben erforderlich und werden dokumentiert.

Leistungsumfang

  • PSAgA-Typen: Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer
  • Anlegen und Einstellen der PSAgA
  • Auswahl nach Einsatzbedingungen
  • Anschlagpunkte: Auswahl und Belastbarkeit
  • Freier Fallweg und Pendelfall
  • Inspektion und Ausscheidungskriterien

So läuft die Inhouse-Schulung ab

1

Bedarf und Geräte klären

2

Theorie vermitteln

3

Praxis am Arbeitsmittel

4

Prüfung und Nachweis

Häufige Fragen

PSAgA steht für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie umfasst Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte und Anschlageinrichtungen.

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