PSAgA Anwender-Schulung
Ausbildung für Anwender von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach DGUV 112-198/199. Pflicht für alle Mitarbeiter, die Höhenarbeit mit PSAgA ausführen.
PSAgA Anwender-Schulung – kurz erklärt
Ausbildung für Anwender von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach DGUV 112-198/199. Pflicht für alle Mitarbeiter, die Höhenarbeit mit PSAgA ausführen. Die Ausbildung wird dokumentiert und ersetzt nicht die anschließende betriebliche Einweisung, Beauftragung und regelmäßige Unterweisung.
Rechtsgrundlage
DGUV 112-198/199
Zielgruppe
Alle PSAgA-Anwender
Durchführung
Inhouse in Ihrem Betrieb
Radius
250 km ab Gera
Rechtsgrundlage und Verantwortung im Betrieb
Grundlage
Schulung · DGUV 112-198/199 bildet den fachlichen Rahmen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Gerät und Einsatzbedingungen.
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss geeignete Beschäftigte auswählen, einweisen, beauftragen und regelmäßig unterweisen.
Nach dem Termin
Die betriebliche Einweisung und die organisatorischen Regeln vor Ort bleiben erforderlich und werden dokumentiert.
Leistungsumfang
- PSAgA-Typen: Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer
- Anlegen und Einstellen der PSAgA
- Auswahl nach Einsatzbedingungen
- Anschlagpunkte: Auswahl und Belastbarkeit
- Freier Fallweg und Pendelfall
- Inspektion und Ausscheidungskriterien
So läuft die Inhouse-Schulung ab
Bedarf und Geräte klären
Theorie vermitteln
Praxis am Arbeitsmittel
Prüfung und Nachweis
Häufige Fragen
PSAgA steht für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie umfasst Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte und Anschlageinrichtungen.
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