Fachwissen · PSAgA

Was ist PSAgA?

PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) schützt Mitarbeiter bei Höhenarbeiten vor dem freien Fall und dessen Folgen. Rechtlich vorgeschrieben bei Absturzgefahr – Ausbildung und regelmäßige Prüfung sind Pflicht.

Definition

PSAgA ist die individuelle Schutzausrüstung, die Personen bei Absturz auffängt oder das Abstürzen verhindert. Sie besteht mindestens aus Auffanggurt, Verbindungsmittel und Anschlageinrichtung. Grundlagen sind DGUV 112-198 und DGUV 112-199.

Rechtliche Grundlagen

ArbSchG § 4

Schutzmaßnahmen folgen dem STOP-Prinzip – PSAgA erst nach Ausschöpfung technischer und organisatorischer Maßnahmen.

BetrSichV § 10

Arbeitgeber muss geeignete PSA bereitstellen und über deren Benutzung unterweisen.

PSA-Benutzungsverordnung

Arbeitgeber ist verpflichtet, PSA bereitzustellen und auf deren Benutzung zu bestehen.

Relevante DGUV Vorschriften

DGUV 112-198

Benutzung von PSAgA

Regelt Ausbildung, Benutzung und Prüfung von PSAgA für Höhenarbeiten.

DGUV 112-199

Retten aus Höhe und Tiefe

Rettungsplanung ist Pflicht bei PSAgA-Einsatz – Hängetrauma-Risiko erfordert sofortige Rettungsfähigkeit.

Praktische Anwendung

  • PSAgA ist letztes Mittel der Schutzmaßnahmen – erst nach technischen und organisatorischen Lösungen.
  • System besteht aus: Auffanggurt (EN 361), Verbindungsmittel (EN 354/355/360), Anschlageinrichtung.
  • Ausbildung ist Pflicht – Anlegen, Anschlagen, Beurteilung von Anschlagpunkten.
  • Rettungsplan muss vor dem Einsatz erstellt sein – Hängetrauma in Minuten lebensbedrohlich.
  • Jährliche Sachkundigenprüfung aller PSAgA-Komponenten – Prüfprotokoll aufbewahren.

Häufige Fehler

  • PSAgA angelegt, aber nicht angeschlagen – kein Schutz bei Absturz.
  • Kein Rettungsplan vorhanden – Hängetrauma-Risiko nicht berücksichtigt.
  • PSAgA wird eingesetzt ohne vorherige Unterweisung des Mitarbeiters.
  • Beschädigte PSAgA-Komponenten werden trotz sichtbarer Schäden weiter genutzt.

Häufige Fragen (FAQ)

Das Arbeitsschutzrecht kennt keine generelle Grenzhöhe. Ab einer Absturzhöhe von mehr als 1 m an Arbeitsplätzen sind Schutzmaßnahmen erforderlich. PSAgA kommt zum Einsatz, wenn kollektive Schutzmaßnahmen nicht möglich sind.

Zusammenfassung

PSAgA ist die letzte Schutzmaßnahme gegen Absturz und erfordert Ausbildung, korrekte Benutzung und regelmäßige Prüfung. Ohne Rettungsplan und Unterweisung ist ihr Einsatz unvollständig und rechtlich nicht ausreichend.

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