Fachwissen · PSAgA

PSAgA – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Fachliche Grundlagen zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA): Rechtsgrundlagen, Ausrüstungstypen, Anwender- und Retter-Ausbildung, Hängetrauma und Prüfpflichten.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage

DGUV 112-198/199, PSA-BenutzV, BetrSichV

Ausbildungspflicht

Anwender und Retter müssen ausgebildet sein

Wiederholungsintervall

Spätestens alle 24 Monate

Prüfpflicht

PSAgA vor jeder Benutzung und regelmäßig durch Sachkundigen

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