Fachwissen · PSAgA

PSAgA an Hubarbeitsbühnen

PSAgA ist an Hubarbeitsbühnen grundsätzlich Pflicht. Bediener und mitfahrende Personen müssen einen Auffanggurt anlegen und sich an den dafür vorgesehenen Anschlagpunkten der Bühne einankern.

Definition

PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) an Hubarbeitsbühnen umfasst Auffanggurt, Verbindungsmittel und Anschlagpunkt. Die Pflicht ergibt sich aus DGUV 308-008, DGUV 112-198 und der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.

Rechtliche Grundlagen

DGUV 308-008

PSAgA-Pflicht und Ausbildung zur Anwendung von PSAgA als Teil der MEWP-Bedienerausbildung.

DGUV 112-198

Regelt Benutzung, Ausbildung und Prüfung von PSAgA für Höhenarbeiten.

BetrSichV § 10

Pflicht zur Bereitstellung geeigneter PSA und zur Unterweisung in deren Benutzung.

Relevante DGUV Vorschriften

DGUV 308-008

PSAgA als Ausbildungsbestandteil

Anlegen, Anschlagen und Verhalten bei Absturz sind fester Bestandteil der MEWP-Bedienerausbildung.

DGUV 112-198

Benutzung von PSAgA

Gurt muss korrekt angelegt und am vorgesehenen Anschlagpunkt der Bühne eingehängt sein.

DGUV 112-199

Rettungsplanung

Bei PSAgA-Einsatz muss ein Rettungsplan vorhanden sein – Hängetrauma-Prävention ist Pflicht.

Praktische Anwendung

  • Auffanggurt anlegen und an den werksseitig vorgesehenen Anschlagpunkten der Bühne einankern.
  • Kurze Verbindungsmittel verwenden – kein "Durchschwingen" aus der Bühne heraus.
  • Vor dem Einsatz: Gurt auf Schäden prüfen, Verbindungsmittel kontrollieren.
  • Rettungsplan muss vorhanden und bekannt sein – Hängetrauma kann innerhalb von Minuten eintreten.
  • PSAgA muss regelmäßig durch Sachkundige geprüft werden – Prüfnachweis aufbewahren.

Häufige Fehler

  • PSAgA wird nicht getragen: "Kurze Arbeiten" oder "das geht schnell" sind keine Ausnahmen.
  • PSAgA wird angelegt, aber nicht angeschlagen – kein Schutz bei Absturz.
  • Falsche Verbindungsmittelänge – Bediener kann aus der Bühne herausschwingen.
  • Kein Rettungsplan vorhanden – bei Absturz in den Gurt droht Hängetrauma.

Häufige Fragen (FAQ)

Grundsätzlich ja. Eine Ausnahme gilt nur bei Bühnen mit bauartbedingter, vollständiger Umwehrung nach EN 280, die ein Herausfallen konstruktiv ausschließt. In der Praxis ist PSAgA bei nahezu allen MEWP-Typen Pflicht.

Zusammenfassung

PSAgA ist an Hubarbeitsbühnen Pflicht und muss korrekt angelegt und angeschlagen sein. Die Ausbildung nach DGUV 308-008 umfasst PSAgA als festen Bestandteil. Ein Rettungsplan ist ebenfalls Pflicht, da Hängetrauma lebensbedrohlich sein kann.

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