DGUV 308-008 – Ausbildung Hubarbeitsbühnen
DGUV Grundsatz 308-008 regelt die Ausbildung von Bedienern mobiler Arbeitsbühnen (MEWP). Er gilt für alle Bühnentypen – Scherenbühnen, Gelenk- und Teleskopmasten sowie LKW-Arbeitsbühnen.
Definition
DGUV Grundsatz 308-008 'Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen' definiert Mindestinhalte für die Ausbildung von MEWP-Bedienern und ist die anerkannte Regel der Technik für alle gewerblich eingesetzten Hubarbeitsbühnen.
Rechtliche Grundlagen
Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nur von unterwiesenen, geeigneten Personen benutzen lassen.
Verpflichtet Arbeitgeber zur regelmäßigen und anlassbezogenen Unterweisung.
Nur qualifizierte und beauftragte Personen dürfen bestimmte Arbeiten ausführen.
Relevante DGUV Vorschriften
Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
Regelt Theorie- und Praxisinhalte der MEWP-Ausbildung, Anforderungen an Ausbilder sowie Dokumentationspflichten.
Benutzung von PSAgA
PSAgA-Pflicht an Hubarbeitsbühnen – Anlegen, Anschlagen und Rettungsplanung als Teil der Ausbildung.
Praktische Anwendung
- Alle MEWP-Bediener benötigen eine Ausbildung nach DGUV 308-008 – unabhängig vom Bühnentyp.
- Theorie: Bauweise, Standsicherheit, Untergrundprüfung, PSAgA-Pflicht, gesetzliche Grundlagen.
- Praxis: Fahren, Heben, Positionieren, Notablass und Bedienung vom Boden aus.
- Nach der Ausbildung ist eine schriftliche Arbeitgeberbeauftragung für den jeweiligen Bühnentyp erforderlich.
- Jährliche Unterweisung nach § 12 ArbSchG ist zusätzlich Pflicht.
Häufige Fehler
- MEWP-Bediener ohne DGUV-konforme Ausbildung – kein Fahrerausweis, keine Personalakte.
- PSAgA wird nicht angelegt oder nicht angeschlagen – gesetzwidrig und lebensgefährlich.
- Keine schriftliche Arbeitgeberbeauftragung nach Schulungsabschluss.
- Fehlende Unterweisung zum Notablass und zur Bodensteuerung.
Häufige Fragen (FAQ)
Ja. DGUV 308-008 gilt für alle selbstfahrenden Hubarbeitsbühnen (MEWP) nach EN ISO 16368 und EN 280 – Scherenbühnen, Gelenk- und Teleskopmasten, LKW-Arbeitsbühnen und schienengebundene Arbeitsbühnen.
Zusammenfassung
DGUV 308-008 ist die Ausbildungsgrundlage für alle gewerblichen Hubarbeitsbühnen-Bediener in Deutschland. Theorie und Praxis müssen DGUV-konform dokumentiert sein. PSAgA ist fester Bestandteil jeder Ausbildung. Ohne gültige Schulung und schriftliche Beauftragung ist der Einsatz nicht zulässig.
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