Fachwissen · Hubarbeitsbühnen

DGUV 308-008 – Ausbildung Hubarbeitsbühnen

DGUV Grundsatz 308-008 regelt die Ausbildung von Bedienern mobiler Arbeitsbühnen (MEWP). Er gilt für alle Bühnentypen – Scherenbühnen, Gelenk- und Teleskopmasten sowie LKW-Arbeitsbühnen.

Definition

DGUV Grundsatz 308-008 'Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen' definiert Mindestinhalte für die Ausbildung von MEWP-Bedienern und ist die anerkannte Regel der Technik für alle gewerblich eingesetzten Hubarbeitsbühnen.

Rechtliche Grundlagen

BetrSichV § 10

Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nur von unterwiesenen, geeigneten Personen benutzen lassen.

ArbSchG § 12

Verpflichtet Arbeitgeber zur regelmäßigen und anlassbezogenen Unterweisung.

DGUV Vorschrift 1 § 7

Nur qualifizierte und beauftragte Personen dürfen bestimmte Arbeiten ausführen.

Relevante DGUV Vorschriften

DGUV 308-008

Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen

Regelt Theorie- und Praxisinhalte der MEWP-Ausbildung, Anforderungen an Ausbilder sowie Dokumentationspflichten.

DGUV 112-198

Benutzung von PSAgA

PSAgA-Pflicht an Hubarbeitsbühnen – Anlegen, Anschlagen und Rettungsplanung als Teil der Ausbildung.

Praktische Anwendung

  • Alle MEWP-Bediener benötigen eine Ausbildung nach DGUV 308-008 – unabhängig vom Bühnentyp.
  • Theorie: Bauweise, Standsicherheit, Untergrundprüfung, PSAgA-Pflicht, gesetzliche Grundlagen.
  • Praxis: Fahren, Heben, Positionieren, Notablass und Bedienung vom Boden aus.
  • Nach der Ausbildung ist eine schriftliche Arbeitgeberbeauftragung für den jeweiligen Bühnentyp erforderlich.
  • Jährliche Unterweisung nach § 12 ArbSchG ist zusätzlich Pflicht.

Häufige Fehler

  • MEWP-Bediener ohne DGUV-konforme Ausbildung – kein Fahrerausweis, keine Personalakte.
  • PSAgA wird nicht angelegt oder nicht angeschlagen – gesetzwidrig und lebensgefährlich.
  • Keine schriftliche Arbeitgeberbeauftragung nach Schulungsabschluss.
  • Fehlende Unterweisung zum Notablass und zur Bodensteuerung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ja. DGUV 308-008 gilt für alle selbstfahrenden Hubarbeitsbühnen (MEWP) nach EN ISO 16368 und EN 280 – Scherenbühnen, Gelenk- und Teleskopmasten, LKW-Arbeitsbühnen und schienengebundene Arbeitsbühnen.

Zusammenfassung

DGUV 308-008 ist die Ausbildungsgrundlage für alle gewerblichen Hubarbeitsbühnen-Bediener in Deutschland. Theorie und Praxis müssen DGUV-konform dokumentiert sein. PSAgA ist fester Bestandteil jeder Ausbildung. Ohne gültige Schulung und schriftliche Beauftragung ist der Einsatz nicht zulässig.

Schulung oder Prüfung anfragen

Wir kommen zu Ihnen – Inhouse, im Umkreis von 250 km ab Gera.

Regionale Leistungen von PrüfAssist

Wir führen Schulungen, Unterweisungen und Prüfungen Inhouse durch – im Umkreis von 250 km ab Gera.