Prüfung · DGUV 208-019

Anschlagmittel-Prüfung

Wiederkehrende Prüfung von Seilen, Ketten, Schlingen und Hebebändern nach DGUV 208-019. Prüfung vor Ort, digitale Dokumentation.

Anschlagmittel-Prüfung – kurz erklärt

Anschlagmittel wie Seile, Ketten, Schlingen und Hebebänder müssen regelmäßig auf sicherheitstechnischen Zustand geprüft werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, der die Prüffrist auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festlegt. Die Prüfung wird von einer befähigten Person nach TRBS 1203 durchgeführt. Ergebnisse und Mängel werden dokumentiert. Über PrüfAssist erhalten Sie die Prüfunterlagen digital im Kundencenter.

Was wird geprüft?

Drahtseile auf Drahtbrüche und Verschleiß
Ketten auf Verformung und Verschleiß
Schlingen auf Scheuerschäden
Hebebänder auf Schnitt- und Verschleißschäden
Verbindungselemente und Karabiner
Kennzeichnung und Traglastangabe
Aufbewahrungszustand
Sichtbare Beschädigungen

Rechtsgrundlagen

BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung – regelt die Prüfung von Arbeitsmitteln.

TRBS 1201

Prüfung von Arbeitsmitteln – Prüffristen.

TRBS 1203

Anforderungen an befähigte Personen.

DGUV 208-019

Lastaufnahmeeinrichtungen in Hebezeugen – einschließlich Anschlagmittel.

Prüffristen und Gefährdungsbeurteilung

Es gibt kein pauschales Gesetz, das eine starre Prüffrist für Anschlagmittel vorschreibt. Der Arbeitgeber legt die Fristen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest. Dabei sind zu berücksichtigen:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als rechtliche Grundlage
  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für das konkrete Anschlagmittel
  • Einsatzbedingungen: Traglast, Häufigkeit, Art der Lasten, Umgebung
  • Herstellerangaben und Wartungsempfehlungen
  • Erfahrungen aus bisherigen Prüfungen und Vorfällen
  • DGUV 208-019 als einschlägige Vorschrift für Lastaufnahmeeinrichtungen

Hinweis: Eine jährliche Prüfung hat sich in der Praxis bewährt. Sie ist jedoch nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, sondern das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Typische Mängel

  • Drahtbrüche an Seilen
  • Verformungen an Kettengliedern
  • Schnitt- oder Scheuerschäden an Schlingen
  • Verschleiß an Hebebändern
  • Fehlende oder unleserliche Kennzeichnung
  • Korrosion an Metallteilen

Häufige Fragen (FAQ)

Die Prüffrist wird vom Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Dabei sind DGUV 208-019, Herstellerangaben und Einsatzbedingungen zu berücksichtigen.

Der digitale Prüfprozess

Von der Prüfung vor Ort bis zur digitalen Dokumentation

Sicher mit System – jeder Schritt nachvollziehbar dokumentiert.

1

Betriebsmittel erfassen

Gerät mit Bezeichnung, Typ und Standort im System anlegen.

2

QR-Code zuordnen

Jedes Betriebsmittel erhält ein eindeutiges QR-Label.

3

Prüfung durchführen

Prüfung vor Ort – mit Tablet oder Smartphone dokumentiert.

4

Mängel & Fotos

Festgestellte Mängel mit Foto und Beschreibung erfasst.

5

Prüfprotokoll erzeugen

Protokoll wird automatisch aus den Prüfergebnissen erstellt.

6

Kundencenter

Prüfdaten werden dem Kunden im Kundencenter bereitgestellt.

7

Prüfhistorie fortführen

Jede Prüfung ergänzt die Gerätehistorie.

8

Nächste Prüfung

Prüffrist wird hinterlegt und ist jederzeit sichtbar.

Digitale Prüfdokumentation

Ihre Prüfunterlagen. Zentral an einem Ort.

Nach Abschluss der Prüfung stellen wir die relevanten Prüfdaten digital über PrüfAssist bereit. So behalten Sie Betriebsmittel, Prüfprotokolle und dokumentierte Mängel strukturiert im Blick – statt PDFs aus E-Mails zusammensuchen zu müssen.

Prüfprotokolle digital

Protokolle strukturiert abrufbar statt als verstreute PDFs.

Geprüfte Betriebsmittel

Alle geprüften Geräte mit Status und Fristen an einem Ort.

Fotos & Mängel

Dokumentierte Mängel mit Fotos nachvollziehbar hinterlegt.

Gerätehistorie

Prüfverlauf jedes Betriebsmittels über mehrere Prüftermine hinweg.

Prüffristen im Blick

Anstehende Prüftermine sichtbar statt in Kalendern verstreut.

Zentraler Zugang

Prüfunterlagen für Sie und Ihr Team an einem Ort verfügbar.

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