Fachwissen · Prüfung

Prüfpflichten für Regalanlagen

Lagerregale müssen nach DGUV 108-007 regelmäßig durch sachkundige Personen geprüft werden. Das Schadensbewertungssystem (grün/gelb/rot) klassifiziert Mängel und regelt die Dringlichkeit der Instandsetzung.

Definition

Regalanlagen sind prüfpflichtige Arbeitsmittel nach BetrSichV. DGUV 108-007 'Lagereinrichtungen und -geräte' regelt Prüfumfang, Schadensbewertung und Prüfintervalle für Lagerregale im gewerblichen Bereich.

Rechtliche Grundlagen

BetrSichV § 14

Regalanlagen sind prüfpflichtige Arbeitsmittel – regelmäßige Sachkundigenprüfung mit Dokumentation.

DGUV 108-007

Lagereinrichtungen und -geräte: Prüffristen, Schadensbewertung (grün/gelb/rot), Tragfähigkeitskennzeichnung.

EN 15635

Europäische Norm für Stahllagerregale – Anforderungen an Sicherheitsinspektion und Instandhaltung.

Relevante DGUV Vorschriften

DGUV 108-007

Lagereinrichtungen und -geräte

Prüfintervalle: mindestens jährlich durch Sachkundigen, regelmäßige Eigenkontrollen durch benannten Mitarbeiter.

EN 15635

Stahllagerregale – Inspektion

Schadensbewertung grün/gelb/rot: grün = keine Einschränkung, gelb = Beobachtung, rot = sofortige Sperrung.

Praktische Anwendung

  • Regelmäßige Eigenkontrollen durch einen benannten Verantwortlichen (tägliche/wöchentliche Sichtprüfung).
  • Jährliche Sachkundigenprüfung durch eine qualifizierte externe oder interne Person.
  • Schadensbewertung: Grün (Betrieb normal), Gelb (Schaden vorhanden – Beobachtung und Reparatur einplanen), Rot (sofort sperren).
  • Alle roten Schäden müssen sofort gesperrt und vor Wiederinbetriebnahme repariert werden.
  • Lastaufhängeschilder und Tragfähigkeitsangaben müssen lesbar angebracht sein.

Häufige Fehler

  • Keine jährliche Sachkundigenprüfung – nur Benutzersichtprüfung ist nicht ausreichend.
  • Gelbe Schäden werden nicht dokumentiert und nicht behoben – Verschlechterung zu Rot.
  • Tragfähigkeitsangaben fehlen oder sind nicht mehr lesbar.
  • Angefahrene Stützen werden mit Klebeband repariert statt fachmännisch instandgesetzt.

Häufige Fragen (FAQ)

Mindestens jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV 108-007. Zusätzlich regelmäßige Eigenkontrollen durch einen benannten Mitarbeiter (mind. wöchentlich). Nach Beschädigungen sofortige außerordentliche Prüfung.

Zusammenfassung

Regalanlagen erfordern regelmäßige Eigenkontrollen und mindestens jährliche Sachkundigenprüfungen nach DGUV 108-007. Das Grün/Gelb/Rot-System klassifiziert Schäden und regelt die Dringlichkeit. Rote Schäden erfordern sofortige Sperrung.

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