Prüfpflichten für Regalanlagen
Lagerregale müssen nach DGUV 108-007 regelmäßig durch sachkundige Personen geprüft werden. Das Schadensbewertungssystem (grün/gelb/rot) klassifiziert Mängel und regelt die Dringlichkeit der Instandsetzung.
Definition
Regalanlagen sind prüfpflichtige Arbeitsmittel nach BetrSichV. DGUV 108-007 'Lagereinrichtungen und -geräte' regelt Prüfumfang, Schadensbewertung und Prüfintervalle für Lagerregale im gewerblichen Bereich.
Rechtliche Grundlagen
Regalanlagen sind prüfpflichtige Arbeitsmittel – regelmäßige Sachkundigenprüfung mit Dokumentation.
Lagereinrichtungen und -geräte: Prüffristen, Schadensbewertung (grün/gelb/rot), Tragfähigkeitskennzeichnung.
Europäische Norm für Stahllagerregale – Anforderungen an Sicherheitsinspektion und Instandhaltung.
Relevante DGUV Vorschriften
Lagereinrichtungen und -geräte
Prüfintervalle: mindestens jährlich durch Sachkundigen, regelmäßige Eigenkontrollen durch benannten Mitarbeiter.
Stahllagerregale – Inspektion
Schadensbewertung grün/gelb/rot: grün = keine Einschränkung, gelb = Beobachtung, rot = sofortige Sperrung.
Praktische Anwendung
- Regelmäßige Eigenkontrollen durch einen benannten Verantwortlichen (tägliche/wöchentliche Sichtprüfung).
- Jährliche Sachkundigenprüfung durch eine qualifizierte externe oder interne Person.
- Schadensbewertung: Grün (Betrieb normal), Gelb (Schaden vorhanden – Beobachtung und Reparatur einplanen), Rot (sofort sperren).
- Alle roten Schäden müssen sofort gesperrt und vor Wiederinbetriebnahme repariert werden.
- Lastaufhängeschilder und Tragfähigkeitsangaben müssen lesbar angebracht sein.
Häufige Fehler
- Keine jährliche Sachkundigenprüfung – nur Benutzersichtprüfung ist nicht ausreichend.
- Gelbe Schäden werden nicht dokumentiert und nicht behoben – Verschlechterung zu Rot.
- Tragfähigkeitsangaben fehlen oder sind nicht mehr lesbar.
- Angefahrene Stützen werden mit Klebeband repariert statt fachmännisch instandgesetzt.
Häufige Fragen (FAQ)
Mindestens jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV 108-007. Zusätzlich regelmäßige Eigenkontrollen durch einen benannten Mitarbeiter (mind. wöchentlich). Nach Beschädigungen sofortige außerordentliche Prüfung.
Zusammenfassung
Regalanlagen erfordern regelmäßige Eigenkontrollen und mindestens jährliche Sachkundigenprüfungen nach DGUV 108-007. Das Grün/Gelb/Rot-System klassifiziert Schäden und regelt die Dringlichkeit. Rote Schäden erfordern sofortige Sperrung.
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