Prüfpflichten für Leitern und Tritte
Leitern und Tritte sind prüfpflichtige Arbeitsmittel nach BetrSichV und DGUV 208-016. Auch wenn sie häufig als selbstverständlich gelten, sind regelmäßige Sachkundigenprüfungen mit Protokoll Pflicht.
Definition
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel nach BetrSichV und unterliegen der Prüfpflicht nach § 14. DGUV Grundsatz 208-016 gibt konkrete Hinweise zu Prüfintervallen, Prüfumfang und Ausscheidungskriterien.
Rechtliche Grundlagen
Leitern und Tritte sind prüfpflichtige Arbeitsmittel – regelmäßige Sachkundigenprüfung mit Dokumentation.
Gibt Hinweise zu Prüffristen (jährlich), Prüfumfang und Ausscheidungskriterien für Leitern und Tritte.
Unterweisungspflicht für Mitarbeiter, die Leitern und Tritte benutzen.
Relevante DGUV Vorschriften
Leitern und Tritte
Prüffristen: jährlich durch Sachkundigen. Prüfumfang: Holme, Sprossen, Verbindungen, Gleitschutz, Kennzeichnung.
Wiederkehrende Prüfpflicht
Leitern und Tritte müssen in festgelegten Abständen durch befähigte Personen geprüft werden.
Praktische Anwendung
- Alle gewerblich genutzten Leitern und Tritte müssen mindestens jährlich durch Sachkundige geprüft werden.
- Benutzersichtprüfung vor jeder Nutzung: Schäden, Verformungen, lose Teile, Gleitschutz.
- Prüfprotokoll erstellen: Datum, Prüfer, Ergebnis, festgestellte Mängel, nächster Prüftermin.
- Beschädigte Leitern sofort mit deutlicher Markierung "Nicht benutzen" kennzeichnen.
- Ausscheidungskriterien: gebrochene Sprossen, verbogene Holme, fehlender Gleitschutz – sofort aussondern.
Häufige Fehler
- Keine jährliche Sachkundigenprüfung – nur gelegentliche Benutzersichtprüfung reicht nicht.
- Beschädigte Leiter wird weiter benutzt – kein Aussondern und keine Kennzeichnung.
- Kein Prüfprotokoll vorhanden – Prüfung nicht nachweisbar.
- Keine Unterweisung der Mitarbeiter in sichere Nutzung von Leitern.
Häufige Fragen (FAQ)
Ja. Alle gewerblich eingesetzten Leitern und Tritte sind prüfpflichtige Arbeitsmittel nach BetrSichV. DGUV 208-016 empfiehlt jährliche Sachkundigenprüfungen.
Zusammenfassung
Leitern und Tritte sind prüfpflichtige Arbeitsmittel. Jährliche Sachkundigenprüfungen nach DGUV 208-016 mit Protokoll sind Pflicht. Beschädigte Leitern müssen sofort ausgesondert werden. PrüfAssist prüft Leitern und Tritte Inhouse im Betrieb.
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