Prüffristen für Arbeitsmittel
Die Prüffristen für Arbeitsmittel ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den DGUV-Empfehlungen. Für die häufigsten Arbeitsmittel – Krane, Hubarbeitsbühnen, PSAgA, Leitern und Regale – gelten typischerweise jährliche Fristen.
Definition
Prüffristen für Arbeitsmittel werden nach BetrSichV § 14 in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. TRBS, DGUV-Grundsätze und Herstellerangaben dienen als Orientierung. Die Fristen sind keine starren Vorgaben, sondern risikobasierte Mindestintervalle.
Rechtliche Grundlagen
Prüfpflicht: Arbeitgeber legt Fristen in der Gefährdungsbeurteilung fest – TRBS und DGUV als Orientierung.
Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für alle Prüffristen und Prüfumfänge.
Konkretisiert Prüffristen für die häufigsten Arbeitsmittelgruppen.
Relevante DGUV Vorschriften
Prüfung von Arbeitsmitteln
Richtwerte für Prüffristen: Krane jährlich, Hubarbeitsbühnen jährlich, Leitern jährlich, PSAgA jährlich, Regalanlagen jährlich.
Arbeitsmittelspezifische Empfehlungen
DGUV 208-016 (Leitern), DGUV 108-007 (Regale), DGUV 112-198 (PSAgA) – jeweils jährliche Sachkundigenprüfung.
Praktische Anwendung
- Krane und Krananlagen: jährliche Prüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 52.
- Hubarbeitsbühnen: jährliche Prüfung nach BetrSichV und DGUV 308-008.
- Flurförderzeuge: jährliche Prüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 68.
- PSAgA: jährliche Sachkundigenprüfung nach DGUV 112-198.
- Leitern und Tritte: jährliche Sachkundigenprüfung nach DGUV 208-016.
- Regalanlagen: jährliche Sachkundigenprüfung nach DGUV 108-007.
- Alle Fristen können bei erhöhter Beanspruchung oder Gefährdung kürzer sein.
Häufige Fehler
- Prüffristen werden als fixe Vorgaben verstanden – Gefährdungsbeurteilung wird nicht erstellt.
- Keine Übersicht aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel im Betrieb.
- Fristen werden nicht überwacht – Prüfungen finden zu spät oder gar nicht statt.
- Kein zentrales Prüfregister mit Fälligkeit und Nachweis der Prüfergebnisse.
Häufige Fragen (FAQ)
Nein. Die BetrSichV verlangt, dass Fristen in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. TRBS und DGUV-Grundsätze liefern Orientierungswerte. In der Praxis sind jährliche Prüfungen für die meisten Arbeitsmittel die Mindestanforderung.
Zusammenfassung
Prüffristen für Arbeitsmittel sind risikobasiert und in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Für die meisten Arbeitsmittel gilt jährliche Prüfung als Mindeststandard. PrüfAssist führt alle gängigen Arbeitsmittelprüfungen Inhouse im Betrieb durch.
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