Fachwissen · DGUV 308-009

Teleskopstapler Ausbildungsstufen

DGUV 308-009 teilt die Ausbildung für Teleskopstapler-Bediener in vier aufeinander aufbauende Stufen ein. Stufe 1 ist die Mindestanforderung – je nach Gerät und Einsatz sind höhere Stufen vorgeschrieben.

Definition

Die vier Ausbildungsstufen nach DGUV 308-009 unterscheiden sich nach Gerätetyp und Einsatzzweck: Stufe 1 (starre Teleskopstapler), Stufe 2a (drehbarer Oberwagen), Stufe 2b (Personenarbeitskorb) und Stufe 3 (wechselnde Anbaugeräte). Jede Stufe baut auf der vorherigen auf.

Rechtliche Grundlagen

DGUV 308-009

Definiert die vier Ausbildungsstufen mit Mindestinhalten und Qualifikationsvoraussetzungen.

BetrSichV § 10

Arbeitsmittel dürfen nur von unterwiesenen, geeigneten Personen bedient werden.

ArbSchG § 12

Unterweisungspflicht: anlassbezogen und mindestens jährlich, dokumentiert.

Relevante DGUV Vorschriften

Stufe 1

Starre Teleskopstapler

Grundausbildung: Fahren, Heben, Lastaufnahme, Standsicherheit. Voraussetzung für alle weiteren Stufen.

Stufe 2a

Drehbarer Oberwagen

Aufbauend auf Stufe 1: Erweiterte Standsicherheitsbetrachtung für Geräte mit drehbarem Oberwagen.

Stufe 2b

Personenarbeitskorb

Pflicht bei Personenbeförderung mit Arbeitskorb: PSAgA, Bodensteuerung, Rettungsplanung.

Stufe 3

Anbaugeräte

Für Bediener mit wechselnden Anbaugeräten (Schaufel, Greifer, Gabeln): Gerätekunde und sichere Anwendung.

Praktische Anwendung

  • Stufe 1: Mindestanforderung für alle Teleskopstapler ohne drehbaren Oberwagen.
  • Stufe 2a: Erforderlich für alle Geräte mit drehbarem Oberwagen – z. B. Manitou MRT, Merlo Roto.
  • Stufe 2b: Pflicht, wenn Mitarbeiter mit dem Arbeitskorb angehoben werden sollen.
  • Stufe 3: Für Bediener, die mit wechselnden Anbaugeräten arbeiten.
  • Für jede absolvierte Stufe ist eine separate schriftliche Arbeitgeberbeauftragung auszustellen.

Häufige Fehler

  • Bediener mit Stufe-1-Ausbildung führt ein drehbares Gerät – Stufe 2a nicht absolviert.
  • Personenbeförderung mit Arbeitskorb ohne Stufe-2b-Ausbildung und PSAgA.
  • Beauftragung deckt nur "Teleskopstapler" ab – ohne Stufenangabe.
  • Stufenübergreifende Schulung wird nicht dokumentiert – einzelne Stufen nicht nachvollziehbar.

Häufige Fragen (FAQ)

Ein Manitou MLT ist ein starrer Teleskopstapler – Stufe 1 ist ausreichend. Für einen Manitou MRT (drehbarer Oberwagen) wird zusätzlich Stufe 2a benötigt.

Zusammenfassung

Die vier DGUV-308-009-Ausbildungsstufen stellen sicher, dass Teleskopstapler-Bediener für den jeweiligen Gerätetyp und Einsatzzweck qualifiziert sind. Jede Stufe erfordert eine separate schriftliche Beauftragung. Wer ohne die vorgeschriebene Stufe ein Gerät führt, handelt rechtswidrig.

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